Intensivkurs MiFID II & MiFIR (Teil 2)
Intensivkurs MiFID II & MiFIR (Teil 2)
School/Professur:
Erneut steht eine Reform des Liechtensteinischen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie des Bankengesetzes unmittelbar bevor. Gegenstand des sog. MiFID II-Projekts ist insbesondere das Recht der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung, aber auch des organisatorischen Rahmens für Wertpapierdienstleistungen und der Organisation des Börsenhandels.
Die Reform der Europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) führt zu einer Aufteilung der früheren Richtlinie 2004/39/EG in eine Richtlinie (MiFID II) und eine Verordnung (MiFIR) sowie zu einer erheblichen Ausweitung des unmittelbar anwendbaren europäischen Rechts in Liechtenstein. Folge ist eine wenig übersichtliche Regelungsstruktur aus direkt geltenden Verordnungen auf oberster Ebene, einem nationalen Umsetzungsgesetz (in Liechtenstein das VVG und BankG), weiteren unmittelbar geltenden europäischen Ausführungsverordnungen auf der zweiten Ebene (Level 2) sowie die Aufsichtspraxis dominierenden Richtlinien der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).
Die Umsetzung von MiFID II und MiFIR stellt Banken, Vermögensverwalter und Fondsgesellschaften vor große Herausforderungen, sich mit den einschlägigen Regeln vertraut zu machen. Die Universität Liechtenstein hat in Zusammenarbeit mit PwC Zürich und 1741 Fund Management AG deshalb ein speziell auf die MiFID II ausgerichtetes Weiterbildungskonzept erarbeitet.
Der zweite Teil des Intensivkurses behandelt spezifische Fragen der Geschäftsorganisation, insbesondere die Auslagerung von Geschäftsfunktionen und Kooperationen mit anderen Wertpapierfirmen, die Compliance, die Gestaltung von Anreizen für die Mitarbeiter und die neue Produktaufsicht (sog. Produktintervention) sowie das Verhältnis zu Drittstaaten. Im Rahmen einer Diskussion mit den Teilnehmern sollen am Ende jedes Themenblocks die geschäftsstrategischen Konsequenzen herausgearbeitet werden.
Weitere Informationen
Detailprogramm
Die Reform der Europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) führt zu einer Aufteilung der früheren Richtlinie 2004/39/EG in eine Richtlinie (MiFID II) und eine Verordnung (MiFIR) sowie zu einer erheblichen Ausweitung des unmittelbar anwendbaren europäischen Rechts in Liechtenstein. Folge ist eine wenig übersichtliche Regelungsstruktur aus direkt geltenden Verordnungen auf oberster Ebene, einem nationalen Umsetzungsgesetz (in Liechtenstein das VVG und BankG), weiteren unmittelbar geltenden europäischen Ausführungsverordnungen auf der zweiten Ebene (Level 2) sowie die Aufsichtspraxis dominierenden Richtlinien der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).
Die Umsetzung von MiFID II und MiFIR stellt Banken, Vermögensverwalter und Fondsgesellschaften vor große Herausforderungen, sich mit den einschlägigen Regeln vertraut zu machen. Die Universität Liechtenstein hat in Zusammenarbeit mit PwC Zürich und 1741 Fund Management AG deshalb ein speziell auf die MiFID II ausgerichtetes Weiterbildungskonzept erarbeitet.
Der zweite Teil des Intensivkurses behandelt spezifische Fragen der Geschäftsorganisation, insbesondere die Auslagerung von Geschäftsfunktionen und Kooperationen mit anderen Wertpapierfirmen, die Compliance, die Gestaltung von Anreizen für die Mitarbeiter und die neue Produktaufsicht (sog. Produktintervention) sowie das Verhältnis zu Drittstaaten. Im Rahmen einer Diskussion mit den Teilnehmern sollen am Ende jedes Themenblocks die geschäftsstrategischen Konsequenzen herausgearbeitet werden.
Weitere Informationen
Detailprogramm