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39. Rechtsprechtag - Neuere Entwicklungen im liechtensteinischen und österreichischen IPR

39. Rechtsprechtag - Neuere Entwicklungen im liechtensteinischen und österreichischen IPR

Dozierende/Dozierender:
Die zunehmenden personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen vor allem mit den Nachbarstaaten lassen in Liechtenstein die Zahl an Sachverhalten mit Auslandsberührung weiter steigen. Das auf diese Falle anzuwendende nationale Recht ist in erster Linie nach dem IPRG (1996) zu bestimmen. Als Rezeptionsvorlage diente, mit kleineren Abweichungen, das österreichische IPRG, welches 20 Jahre früher in Kraft getreten ist. Die Auslegung zentraler Bestimmungen des IPRG soll daher nicht nur anhand der Entscheidungen der Fürstlichen Gerichte erfolgen. Es sollte vielmehr stets auch die Rechtsprechung und Lehre zum oIPRG berücksichtigt werden, soweit
die Bestimmungen dem liechtensteinischen Kollisionsrecht entsprechen.

Der Referent Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M. (EHI) ist ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts. Der Schwerpunkt des Vortrags wird auf den allgemeinen kollisionsrechtlichen Regelungen und dem Schuldrecht liegen. Auch das Erbrecht sowie das Gesellschaftsrecht werden mit einbezogen.
10 Mai
Gebühren
CHF 210.- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro.
Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen.
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