Compliance-Day 2017
Compliance-Day 2017
Dozierende:
Dr. oec.
Jürgen
Brücker
Univ.-Prof. Dr.
Michael
Gruber
Hubert
Krattinger
Dr.
Zora
Ledergerber
Prof. Dr.
Roland
Müller
Prof. Dr.
Nicolas
Raschauer
MMag.
Philipp
Rosenauer
MLaw, MSc
Prof. Dr.
Richard
Soyer
Dr. iur.
Georg A.
Stöckl
Kenan
Tur
Priv.-Doz. Dr.
Wolfgang
Wessely
LL.M.
Lic. oec. publ.
Olaf
von der Lage
LL.M.
School/Professur:
Whistleblowing
Unter Whistleblower, vom englischen to blow the whistle, bezeichnet man eine Person, die für die Allgemeinheit Missstände aus einem geheimen oder geschützten Bereich an die Öffentlichkeit bringt. Grosse Bekanntheit erlangte der Begriff insbesondere durch den Whistleblower Edwar Snowden, der von ihm kopierte Geheimdokumente veröffentlichte. Der oftmals negativ behaftete Begriff kann dazu dienen, Unregelmässigkeiten und Missstände in einem Unternehmen aufzuzeigen und strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzudecken.
Das Vormittagsprogramm legt den Schwerpunkt auf Risikoerkenntnis und Verortung von Missständen. Dabei wird sowohl auf intrinsisch und extrinsisch motiviertes Whistleblowing, sowie auf die einzelnen Rechtsdisziplinen (Öffentliches Recht, Kapitalmarktrecht) eingegangen werden. Untersuchungsgegenstand bilden auch die Rechtssysteme der umliegenden Nachbarstaaten. In der anschliessenden Podiumsdiskussion werden Vor- und Nachteile des Whistleblowing näher durchleuchtet. Die Teilnehmenden haben dabei die Gelegenheit, das Thema Whistleblowing mit individuellen Fragen zu vertiefen.
Mögliche Nachteile oder drohender Jobverlust beeinflussen das Anzeigeverhalten bei Arbeitnehmern massiv. Auf Seiten des Unternehmens kann eine Falschschausage zu Umsatzeinbussen und zu einer massiven Rufschädigung führen. Der erste Teil des Nachmittagsprogramms geht auf Imageschäden bei Versagen des Whistleblowing ebenso ein, wie auf strafrechtlich relevante Tatbestände.
Im letzten Teil der Tagung wird besonderes Augenmerk auf Hinweisgebersysteme, deren Adaptierung, sowie Erfahrungswerte mit Hinweisgebersystemen in der Anwendungspraxis gelegt.
- Unternehmensrisiko
- Hinweisgebersysteme
- Imageschäden für Unternehmen
- Besonderheiten in der Rechtsanwendung
Unter Whistleblower, vom englischen to blow the whistle, bezeichnet man eine Person, die für die Allgemeinheit Missstände aus einem geheimen oder geschützten Bereich an die Öffentlichkeit bringt. Grosse Bekanntheit erlangte der Begriff insbesondere durch den Whistleblower Edwar Snowden, der von ihm kopierte Geheimdokumente veröffentlichte. Der oftmals negativ behaftete Begriff kann dazu dienen, Unregelmässigkeiten und Missstände in einem Unternehmen aufzuzeigen und strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzudecken.
Das Vormittagsprogramm legt den Schwerpunkt auf Risikoerkenntnis und Verortung von Missständen. Dabei wird sowohl auf intrinsisch und extrinsisch motiviertes Whistleblowing, sowie auf die einzelnen Rechtsdisziplinen (Öffentliches Recht, Kapitalmarktrecht) eingegangen werden. Untersuchungsgegenstand bilden auch die Rechtssysteme der umliegenden Nachbarstaaten. In der anschliessenden Podiumsdiskussion werden Vor- und Nachteile des Whistleblowing näher durchleuchtet. Die Teilnehmenden haben dabei die Gelegenheit, das Thema Whistleblowing mit individuellen Fragen zu vertiefen.
Mögliche Nachteile oder drohender Jobverlust beeinflussen das Anzeigeverhalten bei Arbeitnehmern massiv. Auf Seiten des Unternehmens kann eine Falschschausage zu Umsatzeinbussen und zu einer massiven Rufschädigung führen. Der erste Teil des Nachmittagsprogramms geht auf Imageschäden bei Versagen des Whistleblowing ebenso ein, wie auf strafrechtlich relevante Tatbestände.
Im letzten Teil der Tagung wird besonderes Augenmerk auf Hinweisgebersysteme, deren Adaptierung, sowie Erfahrungswerte mit Hinweisgebersystemen in der Anwendungspraxis gelegt.