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Tagung zum UN-Kaufrecht für liechtensteinische Industrieunternehmen

Tagung zum UN-Kaufrecht für liechtensteinische Industrieunternehmen

Internationale Vertragsgestaltung, Schiedsgerichtsbarkeit, Smart Contracts, Supply Chain, Corporate Governance

In ihrer Sitzung vom 29. Mai hat die Liechtensteinische Regierung den Bericht und Antrag betreffend den Beitritt zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, welches auch als UN-Kaufrecht bekannt ist, zuhanden des Landtags verabschiedet. Sollte der Landtag zustimmen, würden Kaufverträge in dieser Form Ende 2019 realisiert werden.

Das UN-Kaufrecht regelt den Abschluss von Kaufverträgen über Waren und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers. Im internationalen Handel ist das UN-Kaufrecht von erheblicher Bedeutung. Derzeit haben bereits 89 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Darunter befinden sich die meisten europäischen Länder und wichtige Handelspartner Liechtensteins. Da der grenzüberschreitende Warenverkehr für Liechtensteins Wirtschaft eine zentrale Rolle spielt, hat das UN-Kaufrecht äusserst grosse Praxisrelevanz und ein Beitritt zum Übereinkommen würde der heimischen Wirtschaft enorme Standortvorteile und grosses Potential für die Etablierung eines internationalen Schiedsstandortes für Handelsstreitigkeiten bieten.

Nach einer kurzen Einführung geht Herr Patrick Ritter, Amtsleiter-Stellvertreter beim Amt für auswärtige Angelegenheiten und Leiter der Abteilung für Wirtschaft und Entwicklung auf internationale Abkommen und ihre Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein ein. In weiterer Folge referiert Prof. Dr. Petra Butler, LL.M. Victoria University of Wellington über "The CISG - the Tool for the Successful Participation of Business in Global Trade". Doch nicht nur die CISG Bestimmungen und deren Auslegung, sondern auch die Anwendung des UN-Kaufrechts in der Internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit werden im Rahmen der Tagung näher behandelt. Darüber hinaus werden aktuelle Fragen rund um Supply Chains, Smart Contracts und Corporate Governance beleuchtet.

In der anschliessenden Podiumsdiskussion haben die Teilnehmer nochmals die Möglichkeit sich mit Fragen aus der Praxis an die Referenten zu wenden.
13 Juni
Zeit und Ort
Mittwoch, 13. Juni 2018, 12.30-18.30 Uhr
Gebühren
CHF 410,- pro Person einschliesslich Tagungsunterlagen, Teilnahmezertifikat, Mittagessen und Apéro.
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Gewerbe- und Industriebetrieben, Treuhänder, Richter, Staatsanwälte, Banken, Versicherungen und Fonds sowie weitere am UN Kaufrecht interessierte Personen.