Blockchain meets Liechtenstein II - Konferenz
Blockchain meets Liechtenstein II - Konferenz
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Ende August 2018 wurde der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend "die Schaffung eines Gesetzes über auf vertrauenswürdigen Technologien (VT) beruhende Transaktionssysteme" ("Blockchain-Gesetz") veröffentlicht.
Ein wesentlicher Abschnitt des Gesetzes ist der Regulierung der "Token-Ökonomie" gewidmet. Die neuen Regeln sollen die Möglichkeit begründen, "Vermögenswerte" digital so abzubilden, dass diese nicht kopier- oder manipulierbar sind, und sicher zwischen verschiedenen Personen übertragen werden können. Zu diesem Zweck führt das Gesetz mit dem "Token" eine neue Rechtsfigur ein, um die Transformation der "realen" Welt auf VT-Systeme rechtssicher zu ermöglichen. Begleitend werden verschiedene Rechtsfolgen der Übertragung von Token im Gesetz definiert, die Rechtsfigur des "Wertrechts" kreiert und Mindestanforderungen für "VT-Dienstleister" definiert.
Nachdem im Rahmen der ersten "Blockchain meets Liechtenstein"-Konferenz verschiedene Fragen des Gesetzes erstmals andiskutiert wurden, werden nunmehr auf der zweiten Veranstaltung verschiedene Themenstellungen der "Token-Ökonomie" (konkret von der Token-Erzeugung bis hin zur Token-Emission) - insbesondere auch aus rechtsvergleichender Perspektive - vertieft analysiert.
Ein eingehendes Verständnis des neuen Gesetzes ist zudem nur möglich, wenn auch die regulatorischen Entwicklungen in anderen Staaten (USA, Schweiz, Malta etc) berücksichtigt werden. Dadurch sollen dem Rechtsanwender im Sinne eines "roten Leitfadens" die wesentlichen Rechtsfragen, die bei der Anbahnung und Abwicklung eines neuen Geschäftsmodells auf der Blockchain beachtet werden müssen, vor Augen geführt werden.
Ein wesentlicher Abschnitt des Gesetzes ist der Regulierung der "Token-Ökonomie" gewidmet. Die neuen Regeln sollen die Möglichkeit begründen, "Vermögenswerte" digital so abzubilden, dass diese nicht kopier- oder manipulierbar sind, und sicher zwischen verschiedenen Personen übertragen werden können. Zu diesem Zweck führt das Gesetz mit dem "Token" eine neue Rechtsfigur ein, um die Transformation der "realen" Welt auf VT-Systeme rechtssicher zu ermöglichen. Begleitend werden verschiedene Rechtsfolgen der Übertragung von Token im Gesetz definiert, die Rechtsfigur des "Wertrechts" kreiert und Mindestanforderungen für "VT-Dienstleister" definiert.
Nachdem im Rahmen der ersten "Blockchain meets Liechtenstein"-Konferenz verschiedene Fragen des Gesetzes erstmals andiskutiert wurden, werden nunmehr auf der zweiten Veranstaltung verschiedene Themenstellungen der "Token-Ökonomie" (konkret von der Token-Erzeugung bis hin zur Token-Emission) - insbesondere auch aus rechtsvergleichender Perspektive - vertieft analysiert.
Ein eingehendes Verständnis des neuen Gesetzes ist zudem nur möglich, wenn auch die regulatorischen Entwicklungen in anderen Staaten (USA, Schweiz, Malta etc) berücksichtigt werden. Dadurch sollen dem Rechtsanwender im Sinne eines "roten Leitfadens" die wesentlichen Rechtsfragen, die bei der Anbahnung und Abwicklung eines neuen Geschäftsmodells auf der Blockchain beachtet werden müssen, vor Augen geführt werden.