FIDLEG/FINIG Vortragsveranstaltung
FIDLEG/FINIG Vortragsveranstaltung
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Die Veranstaltung wird aktuelle Entwicklungen im Schweizer Finanzdienstleistungsrecht beleuchten, die auch für den Finanzplatz Liechtenstein - vor allem für jene nationalen Finanzintermediäre, die grenzüberschreitend agieren - von Bedeutung sind.
Im Sommer 2014 begann die Vernehmlassung und Anfang November 2015 hat der Bundesrat die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Am Freitag, 15. Juni 2018 hat nun das Parlament die beiden Gesetzesvorlagen FIDLEG und FINIG verabschiedet, und sie werden am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Neben bereits aus MiFID II bekannten Punkten zum Anlegerschutz regeln FIDLEG und FINIG weitere Themenbereiche wie
Das Ziel des Finanzdienstleistungsgesetzes FIDLEG ist, die Interessen der Anleger zu schützen und dieses Schutzniveau hoch zu halten - ähnlich wie MiFID II das beabsichtigt. Dies wird primär erreicht durch vereinheitlichte Vorschriften zur Transparenz und zur generellen Vermeidung von Interessenskonflikten sowie zur Einhaltung der standesüblichen Sorgfaltspflichten.
Das Finanzinstitutsgesetz FINIG regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute und hat durch die nun sehr breit geforderte Bewilligungsfrist das Ziel, einen breiten und einheitlichen Standard am Finanzmarkt Schweiz herzustellen.
Im Rahmen eines fokussierten Themenabends werden die Auswirkungen von FIDLEG und FINIG auf liechtensteinische Finanzintermediäre näher dargestellt. Die Vorträge werden durch eine Podiumsdiskussion sowie durch einen Apéro mit der Möglichkeit zum Fragen- und Gedankenaustausch beschlossen.
Im Sommer 2014 begann die Vernehmlassung und Anfang November 2015 hat der Bundesrat die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Am Freitag, 15. Juni 2018 hat nun das Parlament die beiden Gesetzesvorlagen FIDLEG und FINIG verabschiedet, und sie werden am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Neben bereits aus MiFID II bekannten Punkten zum Anlegerschutz regeln FIDLEG und FINIG weitere Themenbereiche wie
- das Beraterregister,
- die Prospektpflicht,
- das Basisinformationsblatt (BIB),
- die Bewilligungspflicht,
- sowie auch Strafbestimmungen und
- die zu erwartenden Spezifikationen des Bundesrats.
Das Ziel des Finanzdienstleistungsgesetzes FIDLEG ist, die Interessen der Anleger zu schützen und dieses Schutzniveau hoch zu halten - ähnlich wie MiFID II das beabsichtigt. Dies wird primär erreicht durch vereinheitlichte Vorschriften zur Transparenz und zur generellen Vermeidung von Interessenskonflikten sowie zur Einhaltung der standesüblichen Sorgfaltspflichten.
Das Finanzinstitutsgesetz FINIG regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute und hat durch die nun sehr breit geforderte Bewilligungsfrist das Ziel, einen breiten und einheitlichen Standard am Finanzmarkt Schweiz herzustellen.
Im Rahmen eines fokussierten Themenabends werden die Auswirkungen von FIDLEG und FINIG auf liechtensteinische Finanzintermediäre näher dargestellt. Die Vorträge werden durch eine Podiumsdiskussion sowie durch einen Apéro mit der Möglichkeit zum Fragen- und Gedankenaustausch beschlossen.