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ID Intensiv IX: Hybride Vortragsveranstaltung

ID Intensiv IX: Hybride Vortragsveranstaltung

Der neunte Teil der Veranstaltungsreihe "ID Intensiv" möchte im Rahmen der Fortbildung, die sich abzeichnenden Entwicklungen im Versicherungsvertrieb beleuchten und widmet sich dem Thema: Conduct of Business (CoB) in der Versicherungsbranche.

Die CoB-Aufsicht ist zentraler Teil der allgemeinen Überwachung der Geschäftsmodelle und des Geschäftsgebarens im Versicherungswesen. Die Art und Weise wie Versicherungsunternehmen (Art. 4 Abs. 1 Ziff. 13 und 18 VersVertG), Versicherungsvermittler (Art. 4 Abs. 1 Ziff. 19 VersVertG) oder Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit (Art. 4 Abs. 1 Ziff. 20 VersVertG) ihre Geschäfte durchführen, wird immer engmaschiger zum Schutze des Versicherungsnehmers reguliert und beaufsichtigt. Anforderungen und Massnahmen werden den Marktgegebenheiten, -praktiken und
-risiken stetig angepasst. Dadurch entsteht ein sehr dynamisches rechtliches Umfeld. Unser ID Intensiv-Kurs dieses Herbstes möchte Ihnen helfen, im Dickicht der CoB-Aufsicht den Durchblick zu behalten. Abgerundet wird unser Angebot durch einen ländervergleichenden Blick auf die Weiterbildungspflichten und einem Bericht der FMA zur Frage, welche Aufsichtsaspekte momentan im Zentrum der Aufsichtstätigkeit stehen.

Für die bewährte und freundliche Kooperation bei der Vorbereitung und der Ausgestaltung der Tagung bedankt sich die Universität Liechtenstein beim Liechtensteinischen Versicherungsverband (LVV), beim Verband liechtensteinischer Versicherungsmakler (LIBA) und bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).
27 Sep
Zeit und Ort
Dienstag, 27. September 2022
13.00-18.30 Uhr

Universität Liechtenstein
Fürst-Franz-Josef Strasse
9490 Vaduz
Gebühren
Vor Ort: CHF 290.-, inkl. Apéro
Online via Zoom: CHF 260.-
Mitarbeitende von Versicherungsvermittlern und Versicherungsunternehmen, Banken, Vermögensverwaltungen, Anlagefonds, Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmensberatungen, die sich über aktuelle Entwicklungen im Bereich Versicherungsrecht informieren wollen.
Diese Vortragsveranstaltung gilt als von der FMA anerkannte Weiterbildung iSv Art 14 Abs 4 VersVertG im Ausmass von fünf Stunden.