Intensivkurs Anti-Money Laundering - Wie Sie Haftungsrisiken vermeiden
Intensivkurs Anti-Money Laundering - Wie Sie Haftungsrisiken vermeiden
Dozierende:
Lic. rer. pol.
Esther
Aggeler-Müller
Lic. oec. publ.
Sébastien
Caduff
lic. oec. publ.
Thomas
Füreder
Mag. iur.
Daniel
Gehri
Univ.-Prof. Dr.
Severin
Glaser
Dr. iur.
Michael
Jehle
LL.M.
Dr. iur.
Sonja
Kress
Mag.
Stefan
Moser
Prof. Dr.
Konstantina
Papathanasiou
LL.M.
Mag. iur.
Philipp
Röser
Lic. iur.
Michael
Schöb
Daniel
Thelesklaf
Mag. iur.
Wolfgang
Walch
MAS ECI
School/Professur:
Der Intensivkurs «Anti-Money Laundering – Wie Sie Haftungsrisiken vermeiden» bereitet die Teilnehmenden auf Tätigkeiten im Bereich der Verhinderung, Bekämpfung sowie Verfolgung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und organisierter Kriminalität bei gleichzeitiger Vermeidung eigener Haftungsrisiken vor und vermittelt praxisorientierte Fachkompetenzen insbesondere zu folgenden Themenbereichen:
Der Intensivkurs wird zweimal jährlich angeboten und gilt als anerkannte berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art 21 SPG in Verbindung mit Art 32 SPV sowie als Nachweis im Sinne des Art 36 SPV im Ausmass von 2,5 Tagen.
Weiters kann der Intensivkurs als Rezertifizierungsmassnahme für die SAQ-Zertifizierung «Kundenberater Bank» angerechnet werden.
Detailprogramm vorbehaltlich kleiner Änderungen.
Weitere Details und Informationen finden Sie unter uni.li/aml
- Kenntnisse über Geldwäschereitechniken, Methoden der Terrorismusfinanzierung, aktuelle Phänomene und regulatorische Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
- Kenntnisse für die Ausübung der Berufstätigkeit als Sorgfaltspflichtbeauftragter (Anti-Money Laundering Officer)
- Kenntnisse über Risikoanalyse und -bewertung sowie Verdachtsmeldung
- Kenntnisse über die strafrechtlichen Risiken für sorgfaltspflichtige Anwender
- Kenntnisse über relevante datenschutzrechtliche Aspekte
- Kenntnisse über die Herausforderungen von Blockchain sowie den Einsatz von KI-Methoden zur Erkennung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Der Intensivkurs wird zweimal jährlich angeboten und gilt als anerkannte berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art 21 SPG in Verbindung mit Art 32 SPV sowie als Nachweis im Sinne des Art 36 SPV im Ausmass von 2,5 Tagen.
Weiters kann der Intensivkurs als Rezertifizierungsmassnahme für die SAQ-Zertifizierung «Kundenberater Bank» angerechnet werden.
Detailprogramm vorbehaltlich kleiner Änderungen.
Weitere Details und Informationen finden Sie unter uni.li/aml