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Intensivkurs Anti-Money Laundering - Wie Sie Haftungsrisiken vermeiden

Intensivkurs Anti-Money Laundering - Wie Sie Haftungsrisiken vermeiden

Der Intensivkurs «Anti-Money Laundering – Wie Sie Haftungsrisiken vermeiden» bereitet die Teilnehmenden auf Tätigkeiten im Bereich der Verhinderung, Bekämpfung sowie Verfolgung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und organisierter Kriminalität bei gleichzeitiger Vermeidung eigener Haftungsrisiken vor und vermittelt praxisorientierte Fachkompetenzen insbesondere zu folgenden Themenbereichen:

  • Kenntnisse über Geldwäschereitechniken, Methoden der Terrorismusfinanzierung, aktuelle Phänomene und regulatorische Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
  • Kenntnisse für die Ausübung der Berufstätigkeit als Sorgfaltspflichtbeauftragter (Anti-Money Laundering Officer)
  • Kenntnisse über Risikoanalyse und -bewertung sowie Verdachtsmeldung
  • Kenntnisse über die strafrechtlichen Risiken für sorgfaltspflichtige Anwender
  • Kenntnisse über relevante datenschutzrechtliche Aspekte
  • Kenntnisse über die Herausforderungen von Blockchain sowie den Einsatz von KI-Methoden zur Erkennung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Der Intensivkurs wird zweimal jährlich angeboten und gilt als anerkannte berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art 21 SPG in Verbindung mit Art 32 SPV sowie als Nachweis im Sinne des Art 36 SPV im Ausmass von 2,5 Tagen.
Weiters kann der Intensivkurs als Rezertifizierungsmassnahme für die SAQ-Zertifizierung «Kundenberater Bank» angerechnet werden.

Detailprogramm vorbehaltlich kleiner Änderungen.

Weitere Details und Informationen finden Sie unter uni.li/aml
16 Nov
Zeit und Ort
16.11.2022-18.11.2022, 14.00 - 19.00 Uhr
19.11.2022, 09.00 - 18.00 Uhr

Universität Liechtenstein - Auditorium/Hörsaal 7/Hörsaal 6/Hörsaal 3
Fürst-Franz-Josef Strasse
9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein
Gebühren
CHF 2050,- pro Person, einschliesslich digitaler Kursunterlagen. Eine Teilnahmebescheinigung wird für alle TeilnehmerInnen erstellt.
Es werden maximal 35 Teilnehmende aufgenommen.
MitarbeiterInnen von Finanzdienstleistungsunternehmen wie Banken, Anlagefonds, Stiftungen, Versicherungen, Vermögensverwaltungen; Aufsichts- und Regulierungsbehörden, RechtsanwältInnen
Downloads/Links
Detailprogramm